Hinweisgeberschutzgesetz trat am 02. Juli 2023 in Kraft: Was Sie über das neue deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wissen müssen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das im Juli 2023 in Kraft trat, stellt einen bedeutenden Fortschritt im Schutz von Whistleblowern in Deutschland dar. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über das Gesetz, erläutern seine wichtigsten Bestimmungen und zeigen auf, welche Auswirkungen es auf Hinweisgeber und Unternehmen haben wird. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie das Gesetz funktioniert, wer davon betroffen ist und warum es für jeden in Deutschland wichtig ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Aktueller Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes: Was umfasst das neue Gesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde mit dem Ziel eingeführt, den Schutz von Personen zu verbessern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union erlangen. Es legt die Rahmenbedingungen für die Meldung solcher Verstöße fest und schafft Mechanismen zum Schutz von Hinweisgebenden Personen vor Repressalien.
Das Gesetz umfasst spezifische Vorschriften für interne und externe Meldestellen, definiert den Prozess der Meldung von Verstößen und die darauf folgenden Untersuchungen und legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgebenden Person ergriffen werden müssen. Es enthält auch Bestimmungen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen das Gesetz.
Wer ist ein Hinweisgeber? Wie definiert das Hinweisgeberschutzgesetz den Begriff Whistleblower?
Ein Hinweisgeber – oder Whistleblower – ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat. Dies können Beschäftigte oder deren Vertretungsorgane sein, aber auch Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für die interne Meldestelle tätig sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht nur für diejenigen gilt, die tatsächlich eine Meldung machen, sondern auch für diejenigen, die verdächtigt werden, eine Meldung gemacht zu haben.
Was ist eine interne Meldestelle und welche Aufgaben hat sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?
Eine interne Meldestelle ist eine Einrichtung innerhalb eines Unternehmens, einer Behörde oder einer Kirche, an die Hinweisgeber Verstöße melden können. Gemäß § 16 HinSchG hat die interne Meldestelle die Aufgabe, eingehende Meldungen zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Konkret heißt das, dass geschultes und dafür geeignetes Personal Meldungen entgegennimmt und bearbeitet.
Die interne Meldestelle hat eine zentrale Rolle im Hinweisgeberschutz und ist für Unternehmen und andere Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitenden einzurichten. Sie ist nicht nur die erste Anlaufstelle für Hinweisgeber, sondern auch verantwortlich für die Einleitung von Untersuchungen und die Gewährleistung des Schutzes der Hinweisgebenden Person.
Wie funktioniert der Prozess der Meldung eines Verstoßes?
Die Meldung eines Verstoßes beginnt damit, dass die Hinweisgebende Person die Informationen an die interne Meldestelle weitergibt. Der Prozess der Meldung muss sicherstellen, dass die Identität der Hinweisgebenden Person geschützt bleibt, es sei denn, sie entscheidet sich dafür, ihre Identität offenzulegen.
Die interne Meldestelle muss die Meldung prüfen und entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Wenn die interne Meldestelle den Hinweis für glaubwürdig hält, muss sie Maßnahmen ergreifen, um den gemeldeten Verstoß zu beheben. Die Meldestelle hat den Fortschritt auch zu dokumentieren und Speicher- sowie Löschfristen für die Kommunikation beachten.
Was passiert, nachdem ein Verstoß gemeldet wurde?
Nachdem ein Verstoß gemeldet wurde, hat die interne Meldestelle die Pflicht, die Meldung zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung des gemeldeten Verstoßes zu ergreifen. Sie muss auch sicherstellen, dass die Hinweisgebende Person vor Repressalien geschützt ist.
Wenn der gemeldete Verstoß nicht innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen behoben wird oder wenn die Hinweisgebende Person glaubt, dass die Meldung nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, kann sie die Informationen an eine externe Meldestelle weitergeben.
Was sind Repressalien und wie schützt das Hinweisgeberschutzgesetz Hinweisgeber davor?
Repressalien sind negative Maßnahmen, die gegen Hinweisgeber ergriffen werden, weil sie einen Verstoß gemeldet haben. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet solche Repressalien und stellt sicher, dass Hinweisgeber nicht benachteiligt oder bestraft werden dürfen, weil sie einen Verstoß gemeldet haben.
Der Schutz vor Repressalien ist einer der zentralen Aspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes. Er ist notwendig, um sicherzustellen, dass Menschen sich sicher fühlen, Verstöße zu melden, und um ein Umfeld zu schaffen, in dem Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union aufgedeckt und behoben werden können.
Welche Rolle spielen externe Meldestellen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Externe Meldestellen sind Einrichtungen außerhalb des Unternehmens oder der Behörde, an die die Hinweisgebende Person Verstöße melden kann, wenn sie der Meinung ist, dass die interne Meldestelle den gemeldeten Verstoß nicht ordnungsgemäß behandelt hat oder wenn sie Repressalien ausgesetzt ist.
Externe Meldestellen haben ähnliche Aufgaben wie interne Meldestellen, einschließlich der Prüfung der Meldung, der Einleitung von Untersuchungen und dem Schutz der Hinweisgebenden Person. Sie spielen eine wichtige Rolle im Hinweisgeberschutz, indem sie eine zusätzliche Sicherheitsschicht bieten und sicherstellen, dass Verstöße ordnungsgemäß gemeldet und untersucht werden können.
Das Bundesamt für Justiz: Ein zentraler Akteur im Hinweisgeberschutz
Das Bundesamt für Justiz ist eine wichtige Institution im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes. Es fungiert als nationale externe Meldestelle und hat die Aufgabe, Meldungen zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber hinaus ist das Bundesamt für Justiz für die Durchsetzung der Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes verantwortlich. Es kann Bußgelder gegen Unternehmen und Behörden verhängen, die gegen die Vorschriften des Gesetzes verstoßen.
Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz: Welche Strafen drohen?
Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können ernsthafte Konsequenzen für Beschäftigungsgeber aber auch für Hinweisgeber haben. Gemäß § 38 HinSchG können Unternehmen bei Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bestraft werden.
Zu den möglichen Verstößen gehören das Unterlassen der Einrichtung einer internen Meldestelle, die Nichtbeachtung des Schutzes von Hinweisgebenden Personen und das Nichtbeachten der Vertraulichkeit von Meldungen. Es ist daher für Unternehmen und Behörden von entscheidender Bedeutung, die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes einzuhalten. Ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften bestehen aber noch viel weitreichendere Vorteile für Unternehmen wie eine bessere Außendarstellung und eine bessere Arbeitgebermarke.
Das Hinweisgeberschutzgesetz im internationalen Kontext: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet.
Es ist Teil eines breiteren Bemühens, den Schutz von Whistleblowern in der gesamten EU zu stärken und einheitliche Standards für die Meldung von Verstößen und den Schutz von Hinweisgebenden Personen zu schaffen.
Hinweisgeberschutzgesetz: Was Sie wissen müssen
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgebende Personen besser geschützt und Unternehmen und Behörden werden ermutigt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union aufgedeckt und behoben werden können. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.